Silikon als optimaler Fugenverschluss im Nassbereich

Egal ob im Neubau oder aufgrund von Abnutzung bzw. Schimmelbefall: Vorhandene Fugen im Bad, der Küche oder an Fenstern müssen mit einem Dichtstoff fest verschlossen werden, um ein Eindringen von Wasser und Feuchtigkeit zu verhindern. Es empfiehlt sich, beim Einsatz des Baustoffs die richtigen Produkte zu verwenden, damit die Gesundheit der Bewohner und die Umwelt geschont werden.

1. Im Nassbereich ist Silikon erste Wahl

Acrylfugen verdichten zwar auch Übergänge und haben den Vorteil, dass sie sich übermalen lassen, sie sind allerdings weniger elastisch und nicht wasserfest wies es bei Silikonfugen der Fall ist. Diese dichten zuverlässig Dehnungs-, Rand-, Eck- und Anschlussfugen ab und verhindern, dass Wasser und Kälte eindringen, die zu Schäden oder Schimmelbefall führen können. Daher ist Silikon als Dichtstoff für Materialübergänge im Bad und in der Küche die erste Wahl.

2. Emissionsarme Produkte für gesundheitliche Unbedenklichkeit

Zwar verfügt Sanitärsilikon über Fungizide, die einem Befall von Schimmelsporen vorbeugen, doch auch diese verlieren nach und nach ihre Wirkung. Zumal ihr Anteil gering sein muss, um die Gesundheit der Bewohner nicht zu beeinträchtigen. Ganz sicher geht deshalb, wer auf emissionsarmes Silikon setzt, das mit dem EMICODE-Siegel ausgezeichnet ist. Das EC1-Siegel zeigt seit 20 Jahren, welche Produkte besonders geringe Emissionen aufweisen. Der EMICODE prüft und zertifiziert mit strengen Auflagen gemäß einem vorgeschriebenen Qualitätsstandard auf gesundheitliche Unbedenklichkeit. Auch auf die möglichst geringe Umweltbelastung wird beim EMICODE geachtet.

3. Schimmel vermeiden durch Trocknen und Lüften

Auch ein Silikon-Fugenverschluss hält nicht ewig, wenn die korrekte Behandlung ausbleibt. Damit sich durch etwaige Feuchtigkeit kein Schimmel bilden kann, sollten die Fugen im Bad oder der Dusche nach der Benutzung mit klarem Wasser gewaschen und getrocknet werden. Durch regelmäßiges Lüften wird ebenso verhindert, dass die Luftfeuchtigkeit Pilzbefall fördert.

©GEV

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7. Mai 2019