Neue EU-Bauproduktenverordung – EMICODE®-Siegel bleibt verlässliches Zertifikat
Die neue Bauproduktenverordnung der EU soll dazu beitragen, einen gemeinsamen europäischen Markt für Bauprodukte zu schaffen. Es handelt sich jedoch um einen Prozess, der sich über Jahre hinziehen wird. Da ist es für Planer und Ausführende am Bau hilfreich, dass bewährte Siegel wie das Emicode-Zeichen weiterhin ein guter Maßstab für die Produktwahl sind.
Am 7.1.2025 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur „Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (EU) 2024/3110“, so die vollständige Bezeichnung für die Bauproduktenverordnung, in Kraft getreten. Allgemein anwendbar wird der neue Rechtsrahmen jedoch erst ab dem 8.1.2026. So soll sichergestellt werden, dass die Bauwirtschaft ausreichend Zeit hat, sich mit dem geänderten Rechtsrahmen vertraut zu machen. Darüber hinaus gibt es weitere Fristen: So müssen zum Beispiel Angaben zu Feinstaubemissionen sowie zur Öko- und Humantoxizität erst ab dem 9.1.2032 in die Produktdeklaration harmonisierter Bauprodukte aufgenommen werden.
Angesichts dieser Übergangsfristen und den damit verbundenen Unsicherheiten rät Klaus Winkels, Geschäftsführer der GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., allen Playern der Bauwirtschaft, sich bei der Produktwahl an bewährten Siegeln wie dem Emicode-Zeichen zu orientieren, die weiterhin ihre Gültigkeit behalten. „Auch für den Einsatz von Umwelt- und Nachhaltigkeitszeichen wie dem Emicode gibt es Regeln: Die Anforderungen können strenger sein, als es das Gesetz verlangt, doch müssen die Bewertungsmethoden die gleichen sein, nach denen ein harmonisiertes Produkt bewertet ist“, erklärt der Experte. „Damit bleibt Raum für den Emicode als Qualitätssiegel der Extraklasse. Allerdings können methodische Anpassungen im Einzelfall nötig werden.“
Das Ziel der Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist es, für Bauprodukte einen gemeinsamen Markt zu schaffen, damit europäische Unternehmen ungehindert Bauprodukte handeln können. „Die neue Verordnung war erforderlich geworden, da nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die EU dafür verantwortlich ist, dass ‚harmonisierte Normen „ohne Mängel entstehen“, sagt Winkels. „Denn über harmonisierte Normen wird von Experten festgelegt, welche jeweiligen Anforderungen ein Bauprodukt zu erfüllen hat. Die Veröffentlichung neuer und Überarbeitung harmonisierter Normen war daher von der EU-Kommission zunächst gestoppt worden.“
Mit der Veröffentlichung der Revision der BauPVO ist nun die Grundlage für eine weitere Vereinheitlichung der Regeln für Bauprodukte geschaffen. „Diese Harmonisierung erfolgt durch einen sogenannten ‚Acquis-Prozess‘, in welchem die Mitgliedsstaaten ihre Anforderungen melden. Dabei sind die Herstellerverbände in den Abstimmungsprozess einbezogen, wenn für Bauprodukte sogenannte ‚Standardisation Requests‘ für die Erstellung harmonisierter Normen herausgegeben werden“, führt Winkels aus. Auf zirka 300 Seiten und mit 96 Artikeln und 11 Anhängen regele die EU unter anderem den Rahmen für die Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte. „Da diese Arbeit in einem nach Prioritäten geordneten Verfahren viele Jahre braucht, gilt die alte BauPVO von 2011 für 15 Jahre weiter und betrifft Bauprodukte, die noch nicht nach den neuen Vorschriften geregelt sind. Gibt es keine EU-Regelung, so gilt bei diesen Produkten nationales Recht, in Deutschland bekannt durch das Ü‑Zeichen.“
Neben der Erfassung der Anforderungen der Mitgliedsstaaten sollen Bauprodukte im Rahmen des „Green Deal“ auch ökologisch nachhaltig sein sowie die Kreislaufwirtschafts- und Klimaziele der EU bedienen. „Die Prüfung der Erfüllung der Anforderungen erfolgt in unterschiedlichen Audit-Verfahren und stellt für die Hersteller eine entsprechende Kostenbelastung dar“, betont Winkels. Ferner hätten die Hersteller für ihre Produkte den Digitalen Produktpass vorzulegen, um die Kommunikation bei der Vielzahl der Anforderungen zu bewerkstelligen.
„Es bleibt offen, ob es der EU gelingt, die vielen Aufgaben, Ziele und Interessen zusammenzubringen“, merkt Winkels an. „In letzter Zeit regt sich politischer Widerstand, dass die Regelungen zu detailliert und kompliziert seien. Dabei wird oft ausgeblendet, dass die Anforderungen meist von den Mitgliedstaaten stammen und in komplizierten Einigungsprozessen erreicht wurden.“ Alle Seiten müssten bestrebt sein, sich auf das Wesentliche zu reduzieren und damit mehr Effizienz in diesem gemeinsamen Markt zu ermöglichen.

Foto: © GEV/Iris Pohl
Der Jurist Klaus Winkels ist seit der Gründung im Jahr 1997 Geschäftsführer der GEV, Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., mit Sitz in Düsseldorf.
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