Lösemittelfreie Klebstoffe minimieren Geruchsreklamation

Laut einem Sprich­wort fal­len wo geho­belt wird auch Spä­ne. Und wo gebaut oder reno­viert wird, kom­men Werk­stof­fe zum Ein­satz. Die brin­gen mit­un­ter einen Neu­ge­ruch mit sich, der aber durch ordent­li­ches Lüf­ten ver­fliegt. Ver­ein­zelt rekla­mie­ren Bewoh­ner den­noch unan­ge­neh­me Gerü­che nach Hand­werks­ar­bei­ten. Wird beim Ver­le­gen eines neu­en Bodens auf sehr emis­si­ons­ar­me Kleb- und Ver­le­ge­werk­stof­fe gesetzt, las­sen sich die­se mini­mie­ren.

1. Für ausreichend Frischluft sorgen

Ein erwach­se­ner Mensch benö­tigt etwa 30 Kubik­me­ter fri­sche Luft pro Stun­de laut BINE Infor­ma­ti­ons­dienst. Andern­falls kann es zu Kopf­schmer­zen, Müdig­keit oder Unwohl­sein kom­men. Wahr­ge­nom­me­ne (Neu-)Gerüche wer­den dann für „Schad­stof­fe” gehal­ten. Die Bewoh­ner mei­nen, es wären Aus­düns­tun­gen der bei der Reno­vie­rung ein­ge­setz­ten Mate­ria­li­en – ohne dass ein Zusam­men­hang bestehen muss. Daher soll­te nach Neu­­bau- oder Reno­vie­rungs­ar­bei­ten im Innen­raum stets gut gelüf­tet wer­den, um für aus­rei­chend Frisch­luft zu sor­gen.

2. Sorgfältige Untergrundvorbereitung

Es emp­fiehlt sich, vor dem Ver­le­gen eines neu­en Boden­be­lags den Unter­grund sorg­fäl­tig vor­zu­be­rei­ten. Rest­schich­ten wie alte Kleb­stof­fe soll­ten vor­her ent­fernt und idea­ler­wei­se über­spach­telt wer­den, damit sie spä­ter kei­ne Gerü­che ent­wi­ckeln kön­nen. Bevor neue Belags­ar­bei­ten am Boden durch­ge­führt wer­den, muss der Unter­grund tro­cken sein, da Feuch­tig­keit das Wachs­tum von Pil­zen und dadurch die Geruchs­bil­dung för­dert.

3. Mit EMICODE®-zertifizierten Werkstoffen gesund durchatmen

Bei den Hand­werks­ar­bei­ten soll­ten sehr emis­si­ons­ar­me Grun­die­run­gen, Spach­tel­mas­sen und Kleb­stof­fe mit dem EMICODE®-Sie­gel zum Ein­satz kom­men. Bei Pro­duk­ten mit die­sem Zer­ti­fi­kat haben die Her­stel­ler flüch­ti­ge und geruchs­in­ten­si­ve Stof­fe aus der Her­stel­lung ver­bannt. Die Ein­hal­tung der stren­gen Emis­si­ons­grenz­wer­te des EMICODE® wird durch unab­hän­gi­ge Prüf­in­sti­tu­te sicher­ge­stellt, die Stich­pro­ben­kon­trol­len von zufäl­lig aus dem Markt gezo­ge­nen Pro­ben durch­füh­ren. Wer auf Bau­pro­duk­te mit die­sem Öko­sie­gel zurück­greift, beweist damit den „rich­ti­gen Rie­cher”, um mög­li­che Geruchs­ent­wick­lun­gen zu mini­mie­ren.

©elwynn/123rf.com

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7. Mai 2019