Neuer Glanz für alte Böden

Was tun, wenn Fuß­bö­den in die Jah­re gekom­men sind und man es ihnen auch ansieht? Unser Exper­te erklärt Ihnen, wann Sie eine kom­plet­te Sanie­rung erwä­gen soll­ten und wann es genügt, viel­leicht nur die abge­nutz­ten oder schad­haf­ten Ober­flä­chen zu reno­vie­ren. Außer­dem gibt er Emp­feh­lun­gen für die Ver­wen­dung wohn­ge­sun­der Pro­duk­te.

Tipp 1: Nur schadhafte Fliesen ersetzen und neu verfugen

Nicht immer müs­sen Sie den in die Jah­re gekom­me­nen Belag kom­plett her­aus­rei­ßen. Bei einem Flie­sen­bo­den genügt es zum Bei­spiel, nur schad­haf­te Exem­pla­re mit Sprün­gen oder abge­platz­ten Ecken aus­zu­tau­schen. Übli­cher­wei­se haben Haus­be­sit­zer noch ein paar Flie­sen vom aktu­el­len Belag im Kel­ler oder in der Gara­ge vor­rä­tig. Nach dem Aus­tausch der defek­ten Flie­sen kön­nen die­se neu ver­fugt wer­den.

Tipp 2: Alte Textilböden sorgfältig und vollständig entfernen

Sind alte Tex­til­bö­den auf den Unter­grund geklebt, kann die Ent­fer­nung anspruchs­voll sein. Ist der ver­wen­de­te Kleb­stoff was­ser­lös­lich, kön­nen Sie den Tep­pich­be­lag nach dem Ein­feuch­ten (ca. 1–2 Stun­den) rela­tiv leicht abzie­hen. Wur­de eine Fixie­rung ver­wen­det, lässt sich der alte Belag nahe­zu rück­stands­frei ent­fer­nen. Bei einem nicht was­ser­lös­li­chen Kleb­stoff wer­den Maschi­nen, soge­nann­te Strip­per, ver­wen­det. Ist der alte Tep­pich­bo­den ent­fernt, ver­blei­ben unter Umstän­den Kleb­stoff­res­te auf dem Boden. Die­se und ande­re even­tu­ell vor­han­de­nen Rück­stän­de kön­nen mit Spe­zi­al­ma­schi­nen staub­frei abge­schlif­fen wer­den. Danach kann der Boden grun­diert, gespach­telt und so für den neu­en Belag vor­be­rei­tet wer­den.

Tipp 3: Vinyl- und Designböden – kleine Maßnahmen, große Wirkung

Gekleb­te Design- oder Vinyl­bö­den kön­nen Sie fast immer auf­fri­schen. Hier genügt es, für die Vor­be­rei­tung den Belag zunächst zu rei­ni­gen und anzu­schlei­fen. Danach wird er neu lackiert. Dabei kön­nen Sie die Ober­flä­che nicht nur farb­lich gestal­ten, son­dern auch ver­schie­de­ne Effek­te erzie­len, zum Bei­spiel durch das Ein­streu­en von far­bi­gem Glit­ter. Nach die­ser Behand­lung erstrahlt der Design- oder Vinyl­bo­den wie­der in neu­em Glanz.

Tipp 4: Geklebtes Parkett – abschleifen, ölen, genießen

Holz­bö­den aus Par­kett, Holz­pflas­ter oder gro­ßen Die­len kön­nen mehr­fach reno­viert wer­den und haben dadurch eine extrem lan­ge Lebens­dau­er (Mas­siv­holz­par­kett bei guter Pfle­ge 60 bis 100 Jah­re). Somit sind sie beson­ders nach­hal­tig. Den Holz­be­lag kön­nen Sie im Lau­fe der Jah­re mehr­fach an- oder abschlei­fen. Nach einem Anschliff wird eine neue Lack­schicht auf­ge­tra­gen, nach einem Abschliff kann die Ober­flä­che kom­plett neu mit einem Öl oder Lack­sys­tem gestal­tet wer­den. Direkt auf den Est­rich gekleb­te Holz­bö­den haben sich dabei als lang­le­bi­ger als „schwim­mend ver­leg­te“ erwie­sen: Gekleb­tes Par­kett ist deut­lich sta­bi­ler, kann stär­ker belas­tet wer­den und lässt sich ein­fa­cher abschlei­fen.

Tipp 5: Estriche abschleifen und spachteln

Auch alte Nut­zestri­che kön­nen Sie rela­tiv leicht auf­ar­bei­ten. Mür­be Zonen und Uneben­hei­ten las­sen sich nach einem Rei­ni­gungs­schliff mit einer Spach­tel­mas­se aus­glei­chen. Die­se Nivel­lier­mas­sen bin­den in der Regel schnell ab, so dass der Boden inner­halb eines Tages für die Ver­le­gung des neu­en Belags bereit ist. In Haus­­wir­t­­schafts- und Kel­ler­räu­men kann der Est­rich auch ein­fach ver­sie­gelt und ohne Belag genutzt wer­den.

Tipp 6: Bei der Produktwahl auf Sicherheit und Gesundheit achten

Benut­zen Sie beim Abtrag alter Belä­ge (miet­ba­re) Indus­trie­staub­sauger und tra­gen Sie eine geeig­ne­te Schutz­aus­rüs­tung, bestehend aus Schutz­bril­le, Fein­staub­mas­ke und Arbeits­hand­schu­hen. Ver­wen­den Sie für die Reno­vie­rungs­ar­bei­ten mög­lichst emis­si­ons­ar­me Mate­ria­li­en. Emp­feh­lens­wert sind Pro­duk­te, die das Emi­­code-Sie­­gel tra­gen. Die GEV – Gemein­schaft Emis­si­ons­kon­trol­lier­te Ver­le­ge­werk­stof­fe, Kleb­stof­fe und Bau­pro­duk­te – ver­gibt das Emi­­code-Zei­chen mit sei­nen ver­schie­de­nen Sie­gel­ka­te­go­rien nur an Pro­duk­te, deren Emis­sio­nen durch stren­ge Labor­tests über­wacht wer­den.

 

Her­stel­ler müs­sen ihre Erzeug­nis­se regel­mä­ßi­gen Kon­trol­len in Form von unan­ge­mel­de­ten Stich­pro­ben unter­zie­hen und dür­fen mit einem Emi­­code-Sie­­gel nur dann wer­ben, wenn es spä­tes­tens alle fünf Jah­re neu bean­tragt wird. Emi­­code-zer­­ti­­fi­­zier­­te Ver­le­ge­werk­stof­fe hal­ten stren­ge Kri­te­ri­en für pro­ble­ma­ti­sche Stof­fe ein und sind weit­ge­hend frei von VOCs (Vola­ti­le Orga­nic Com­pounds = flüch­ti­ge orga­ni­sche Ver­bin­dun­gen). Gera­de auch für Boden­ar­bei­ten gibt es eine Viel­zahl von Kleb­stof­fen, Est­rich­mör­teln, Fugen­mas­sen, Dicht­stof­fen und Ober­flä­chen­be­hand­lun­gen für Par­kett wie Öle und Lacke mit dem Emi­­code-Zei­chen. Auf die­se Wei­se stel­len Sie sicher, dass in Ihrem Zuhau­se nicht nur wäh­rend son­dern auch nach den Boden­re­no­vie­rungs­ar­bei­ten eine wohn­ge­sun­de Raum­luft gewähr­leis­tet ist.

Foto: © GEV/Iris Pohl

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1. August 2026