Designbeläge im Bad erfordern richtige Abdichtung

Flie­sen sind seit Jahr­zehn­ten der Stan­dard­be­lag für Boden und Wand im Bad. Weil das Bad jedoch nicht mehr nur funk­tio­nell sein soll, son­dern auch gestal­te­ri­scher Bestand­teil der Woh­nung und des Hau­ses, hal­ten ver­stärkt Design­be­lä­ge Ein­zug in den Nass­be­reich. Sie las­sen sich leicht rei­ni­gen und nass wischen, weil sie unemp­find­lich gegen­über Was­ser sind. Folg­lich eig­nen sie sich auch als Boden- und Wand­be­lag im Bad und in der Dusche, solan­ge der Unter­grund und die Wän­de fach­ge­recht abge­dich­tet wer­den.

Tipp 1: Ein ebener Untergrund – das A und O

Unab­hän­gig davon, ob Design- bzw. Vinyl­be­lag oder Flie­sen ins Bad kom­men: Ein sorg­fäl­ti­ges Abdich­ten ist nötig, da unter und hin­ter Bade­wan­nen und Duschen kein Was­ser ein­drin­gen darf (Abdich­tungs­norm DIN 18534 für Innen­räu­me). Sili­kon­fu­gen, die an Ecken und Über­gän­gen das Was­ser abhal­ten, rei­chen nicht aus; Wan­nen­rand­dicht­bän­der oder eine voll­flä­chi­ge Abdich­tung sind erfor­der­lich. Damit Design­be­lä­ge rich­tig kle­ben, muss der Unter­grund glatt gespach­telt sein, um Uneben­hei­ten zu ver­mei­den. Je nach Spritz­was­ser­be­reich und Was­ser­ein­wir­kung schreibt die DIN 18534 eine ande­re Abdich­tung vor, wes­halb man lie­ber einen Pro­fi zu Rate zieht.

Tipp 2: Designbeläge auf vorhandene Keramikfliesen kleben

Wer schon Flie­sen im Bad hat, muss sie nicht zwin­gend ent­fer­nen und sich Bau­stel­len­schmutz ins Haus holen. Bei kor­rek­ter Umset­zung (die auch am bes­ten ein Pro­fi über­nimmt) las­sen sich Design­bö­den dank der gerin­gen Auf­bau­hö­he ein­fach auf bereits vor­han­de­ne Flie­sen kle­ben. Dazu wer­den die­se fach­ge­recht eben und glatt über­spach­telt, damit der Belag rich­tig haf­tet.

Tipp 3: Schadstoffarme Produkte mit geringen Emissionen einsetzen

Für das Grun­die­ren, Spach­teln und Abdich­ten emp­feh­len sich Pro­duk­te mit dem EMICODE®. Das Öko-Sie­­gel der GEV prüft und zer­ti­fi­ziert seit über 20 Jah­ren Bau- und Ver­le­ge­werk­stof­fe hin­sicht­lich ihrer Emis­sio­nen. Nur Pro­duk­te, die löse­mit­tel­frei und schad­stoff­arm sind, dür­fen das EC1-Sie­­gel des EMICODE® auf ihrer Ver­pa­ckung tra­gen und gewähr­leis­ten damit maxi­ma­le Wohn­ge­sund­heit.

Foto: Mapei / GEV

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27. Mai 2020